Ausbildung Überblick

Ausbildung Fachärzt:in für Innere Medizin

Während der Präsidentschaft von Univ.Prof.Dr. Herbert Watzke wurde in Österreich 2015 die Ärzt:innenausbildung gesetzlich neu geregelt. Es galt, die Grundlage für eine strukturell, inhaltlich und zeitlich EU-konforme Regelung zu schaffen. Im Bereich der Inneren Medizin trug man auch dem Umstand Rechnung, dass die Spezialisierung in diesem Fachgebiet sehr rasch voranschreitet.

Nach Absolvierung eines klinisch praktischen Jahres (KPJ) im Rahmen des Medizinstudiums und einer 9-monatigen Basisausbildung zur Vermittlung der grundlegenden Kompetenzen in chirurgischen und konservativen Fächern können Ärzt:innen ihre Ausbildung im Sonderfach Innere Medizin oder einem der 10 anderen Sonderfächer (Angiologie, Endokrinologie und Stoffwechsel, Gastroenterologie und Hepatologie, Hämatologie und Onkologie, Infektiologie und Tropenmedizin, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Kardiologie, Nephrologie, Rheumatologie und Rehabilitation oder Pneumologie) absolvieren. Im Gegensatz zur „alten“ Ausbildungsordnung, in der die Spezialisierung in Form von Additivfächern erst nach einer 6 Jahre dauernden internistischer Ausbildung möglich war, sieht das neue Curriculum eine 27-monatige „Sonderfach Grundausbildung“ (zur Vermittlung der grundsätzlichen Kompetenzen für alle internistischen Sonderfächer) und eine 36-monatige „Sonderfach Schwerpunktausbildung“ (vertiefte Ausbildung in den Sonderfächern) vor. Ein wesentlicher Aspekt ist daher, dass die Ausbildungszeit einheitlich auf 72 Monate (inklusive der Basisausbildung) verkürzt und damit dem EU-Durchschnitt angepasst wurde.

Die Österreichische Gesellschaft für Innere Medizin versteht sich als Dachorganisation und koordinierende Stelle für alle internistischen Sonderfächer. Sie ist aber auch für die Gestaltung des Curriculums der internistischen Grundausbildung und der Spezialausbildung im Sonderfach „Innere Medizin“ zuständig. In diesen Bereichen organisiert die ÖGIM inhaltlich auch die Fachärzt:innenprüfungen.

Die neue Regelung (Langtitel: Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin/zum Arzt für Allgemeinmedizin und zur Fachärztin/zum Facharzt (Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 – ÄAO 2015; StF: BGBl. II Nr. 147/2015) hat deutliche Auswirkungen auf die Ausbildung von Internistinnen und Internisten in Österreich. Die Umsetzung stellt die unterschiedlichen Einrichtungen (z.B. Spitälern mit spezialisierten oder unstrukturierten Abteilungen/Kliniken für Innere Medizin) vor ganz verschiedene Herausforderungen.

Neben diesen Änderungen im Bereich der Ausbildung reduziert das fast zeitgleich implementierte Krankenanstaltenarbeitszeitgesetz die Anwesenheitszeiten der meisten jungen Kolleg:innen die Zahl der teilzeitbeschäftigen Mediziner:innen wird weiter zunehmen. Ein Ziel der ÖGIM in den nächsten Jahren wird es sein, eine Plattform der Kommunikation und Diskussion für alle Sonderfachgesellschaften zu bieten und die Möglichkeit zu schaffen gemeinsam mit starker Stimme die Belange der Inneren Medizin auch den Entscheidungsträgern näher zu bringen. Unabhängig davon wird die ÖGIM die Ausbildungsverantwortlichen in den verschiedenen Einrichtungen durch ein qualitativ hochwertiges Fortbildungsangebot unterstützen. Letztendlich werden wir auch gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften die Ausbildungsqualität in Österreich evaluieren um damit die Grundlage schaffen in Teilbereichen rechtzeitig korrigierend eingreifen zu können.

Univ.Prof.Dr. Alexander Rosenkranz 
ÖGIM Präsident